Willkommen auf unserem Blog...

... zum Thema "Ansätze mit dem Problem Drogensucht umzugehen". Wir sind 5 Student/innen der Studiengänge "Soziale Arbeit" und "Nonprofit-, Sozial- und Gesundheitsmanagement" am MCI-Management Center Innsbruck. In enger Zusammenarbeit mit unserem Projektauftraggeber, der Mentlvilla/Caritas Innsbruck, beschäftigen wir uns mit dieser Thematik im Zuge einer Seminararbeit.

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Donnerstag, 12. April 2007

JugendWeb Tirol

hier wie versprochen, die homepage, auf der viele infos zu finden sind.

http://www.jugendweb.at/drogen/


und außerdem noch die Drogenpolitik des Landes Tirol...

Die Tiroler Drogenpolitik orientiert sich am Prinzip Therapie statt Strafe. In den letzten 20 Jahren wurde ein Betreuungsnetz für Konsumenten illegaler sowie legaler Drogen errichtet. Der Bogen spannt sich von Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen bis hin zu akzeptierenden Angeboten wie z. B. das Komfüdro und die Mentelvilla. Diese Angebote wurden im Tiroler Drogenkonzept 1993 festgeschrieben. Die Drogenambulanz der Psychiatrie der Klinik Innsbruck wurde 1987 eröffnet und betreut 670 Personen, welche im Subsitutionsprogramm integriert sind. Motiv für die Eröffnung der Drogenambulanz war die Tatsache, dass ein Großteil der Drogenabhängigen in Tirol HIV-positiv war und dadurch ein Handlungsbedarf bestand. Für therapiewillige Klienten wurde die Therapiestation KIT und seit 1997 die Kurzzeittherapiestation Haus am Seespitz errichtet. Hier haben die Klienten die Möglichkeit, in einem halbjährigen Therapieprozess die Ursachen ihrer Sucht zu kennen und ihre Probleme zu bewältigen.
Die Präventionsstelle des Landes Tirol erarbeitet im schulischen und außerschulischen Bereich Projekte welche zum Ziel haben, süchtiges Verhalten zu erkennen um geeignete Strategien zu entwickeln.
Das Suchtmittelgesetz in der Fassung von 1998 hat vorallem für jugendliche Cannabiskonsumenten die Verfahrenseinstellung erweitert. Bei Konsum von geringen Mengen kann die Anzeige ohne Auflagen zurückgelegt werden.
Österreich geht in der Drogenpolitik den Weg der Entkriminalisierung für Betroffene und hat das Prinzip Therapie statt Strafe im Suchtmittelgesetz 1998 verstärkt ausgebaut.

vlg johanna =)

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