Willkommen auf unserem Blog...

... zum Thema "Ansätze mit dem Problem Drogensucht umzugehen". Wir sind 5 Student/innen der Studiengänge "Soziale Arbeit" und "Nonprofit-, Sozial- und Gesundheitsmanagement" am MCI-Management Center Innsbruck. In enger Zusammenarbeit mit unserem Projektauftraggeber, der Mentlvilla/Caritas Innsbruck, beschäftigen wir uns mit dieser Thematik im Zuge einer Seminararbeit.

Kalender

Samstag, 28. April 2007

Gesetzliche Grundlagen DE

Und zum Schluss noch einige interessante Details der gesetzlichen Grundlagen :-)

Folgende Gesetze liegen der Drogen- und Suchtpolitik Deutschlands zu Grunde:

Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Das Betäubungsmittelgesetz trat am 1. August 1981 in kraft. In der heutigen Form liegt es seit 1. März 2007 vor. Das Bundesgesetz beinhaltet die wesentlichen Vorschriften zum Umgang mit den Betäubungssubstanzen. Deutschland berücksichtigt die drei Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen. Die unten angeführten Anlagen enthalten all jene Substanzen, die im Sinne des deutschen BtMG als Betäubungsmittel gelten:

Anlage I: Nicht-verkehrsfähige und nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel (z. B. MDMA, Heroin, Cannabis).

Anlage II: verkehrsfähige, nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel (z. B. Delta-9-tetrahydrocannabinol (THC), Dexamphetamin).

Anlage III: verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel (z. B. Amphetamin, Codein, Dihydrocodein, Kokain, Methadon, LAAM, Morphin und Opium).

Weiters ist anzumerken, dass Betäubungsmittel nur durch eine Verschreibung ausgehändigt werden dürfen. Dies regelt die Verschreibungsverordnung BtMVV.

Sozialgesetze

Die Sozialgesetze regeln die Rahmenbedingungen für die Kostenübernahme der Behandlung von Drogenabhängigkeit, des körperlichen Entzuges (Detoxifikation) und der substitutionsgestützten Behandlung.

Als Kostenträger für die Behandlung gelten die Rentenversicherungsträger, für die Detoxifikation und die substitionsgestützte Behandlung sind die gesetzlichen Krankenkassen zuständig.

Im Jahr 2005 wurden die Hilfeleistungen im Rahmen des Arbeitslosengesetzes und der Sozialhilfe zusammengelegt. Dadurch stieg die Bedeutung des Sozialgesetzes für Menschen mit Suchtproblemen rapide. Das zentrale Ziel der Gesetzesänderung ist, mehr Arbeitsplätze an Menschen zu vermitteln. Da die Drogenabhängigkeit als bedeutendes Hindernis für dieses Ziel gilt, wurde sie Gegenstand der Hilfe. Demnach kann bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Agenturen für Arbeit um die Gewährung der Hilfe angesucht werden.

Diskussion eines Präventionsgesetzes

Im Jahr 2005 zog das Bundeskabinett die Einführung eines Präventionsgesetzes in Betracht. In diesem Konzept sollte „Sucht“ als eines von neuen zentralen Handlungsfeldern bearbeitet werden. Das Gesetz wurde jedoch nicht verabschiedet. Die Bundesgesundheitsministerin hat jedoch im Februar 2006 mitgeteilt, dass ein erneuter Anlauf für ein Präventionsgesetz im Jahr 2007 gestartet wird.

Drogentote DE

Hier ist mal die erste Fassung, muss noch schauen, ob ich aktuellere Daten bekomme:

Seit dem Jahr 2000 starben immer weniger Menschen an Drogen in Deutschland. Im genannten Jahr erreichte die Zahl einen Höchstwert von 2.030 Drogentote. Im Jahre 2005 starben „nur“ mehr 1.325 Menschen. Dies ist ein Rückgang von zirka einem Drittel. Die Hauptursache für die Todesfälle sind meist Opiate, die häufig mit anderen psychotropen Suchtmitteln eingenommen werden.

Drogenpolitik DE

So, und jetzt noch etwas zur allgemeinen Drogenpolitik in Deutschland:

In Deutschland sind sowohl der Bund als auch die Länder für die Drogen- und Suchtpolitik zuständig. Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für das Betäubungsmittelrecht, das Strafrecht, das Strafvollzugsrecht und das Recht der sozialen Sicherung. Er hat einen rechtlichen Rahmen geschaffen und Standards vorgegeben. Die Hauptaufgabe der Länder hingegen liegt in der Ausführung der Bundesgesetze. Sie haben allerdings auch Gesetzgebungskompetenzen in den Bereichen Schul-, Gesundheits- und Bildungswesen. Auch die Finanzierung liegt in den Händen der Länder und Kommunen.

"Aktionsplan Drogen und Sucht" DE

Hallöchen, hab mich mal ein bisschen schlau gemacht und einige Aspekte ausgearbeitet.

Falls ihr Lust habt, den mal durchzulesen und mir bescheid zu geben, ob das so passt wäre super.

Tschüssi
Sabine


Der „Aktionsplan Drogen und Sucht“ wurde am 25. Juni 2003 vom Bundeskabinett beschlossen. Er beinhaltet eine übergreifende, langfristig angelegte Gesamtstrategie für den Umgang mit Suchtmitteln. Für die Umsetzung dieses Plans wurde eigens der Drogen- und Suchtrat gewählt, der die Ziele und Maßnahmen begleitet, die Ergebnisse der Maßnahmen kontrolliert und Vorschläge zur Weiterentwicklung vorstellt. Er ist das wichtigste Begleit- und Steuerungsgremium des Aktionsplanes. Der Drogen- und Suchtrat besteht aus den Vertretern der verantwortlichen Ministerien des Bundes und der Länder, aber auch aus den Vertretern der Kostenträger, der Verbände, der Forschung und der Selbsthilfe.

Die operationalisierbaren Schwerpunkte des Aktionsplanes lauten wie folgt:

• Die Raucherquote bei Jugendlichen (12-17 Jahre) soll bis 2008 auf unter 17% sinken. Sie sind zwischen 2001 und 2005 bereits von 28% auf 20% zurückgegangen.

• Die Quote der jugendlichen Konsumenten von alkoholischen Getränken soll von derzeit 20% auf unter 18% bis 2008 gesenkt werden.

• Die Quote von Cannabisprobierern bei 12- bis 25-Jährigen soll von über 31% im Jahr 2004 auf unter 28 % im Jahr 2008 gesenkt werden.

• Die Quote regelmäßiger Cannabiskonsumenten bei 12- bis 25-Jährigen soll auf unter 3 % im Jahr 2008 zurückgehen.

Um diese Schwerpunkte umsetzen zu können, stützt sich der Drogen- und Suchtrat auf die nachfolgenden vier Säulen.

- 1. Säule: Großes Potential sieht der Rat in der Suchtprävention. Dem schädlichen und gefährlichen Konsum und der Abhängigkeit von Suchtmitteln soll vorgebeugt werden.

- 2. Säule: Ein weiterer wichtiger Punkt, den der Rat verbessern will, sind die Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen, die möglichst frühzeitig und umfassend zur Verfügung stehen sollen.

- 3. Säule: Weiters sind die Überlebenshilfe und Schadensreduzierung wichtige Bestandteile des Aktionsplanes.

- 4. Säule: Das Angebot der Suchtmittel spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle, denn dieses soll möglichst reduziert werden.

Donnerstag, 26. April 2007

drogenpolitik niederlande

hallo zusammen,

hier eine aktuelle meldung aus den niederlande....
http://www.kurier.at/nachrichten/chronik/72189.php

glg johanna =)

Mittwoch, 25. April 2007

nächste Projektsitzung

Hallo liebe Leute,

ich glaube es wäre an der Zeit wieder eine Projektsitzung zu machen. Für diese Woche sieht es wahrscheinlich eher schlecht aus, aber wie wärs mit nächster Woche?

Schaut doch mal alle in euren Terminkalender nach!

LG
Sabine

Dienstag, 24. April 2007

Projektsitzung am 12. April 2007

von 12:15 bis 13:10
alle anwesend

Die Projektsitzung haben wir in den Hofgarten verlegt.

Im Besonderen wurde über folgende Aspekte gesprochen:
- Interview (mit wem? welche Aspekte soll dieses abedecken? welche Fragen wollen wir stellen? Max wird einen Termin mit einer Sozialarbeiterin der Mentlvilla vereinbaren)
- Struktur der Ländervergleiche (Sabine hat eine solche bereits vorbereitet und diese wurde angenommen)

Der Termin für die nächste Sitzung wurde noch nicht vereinbart

Donnerstag, 19. April 2007

Interview - ein/e Sozialarbeiter/in der Mentlvilla bzw. Herr Gratzel

Alter:
Ausbildung/Beruf:
Arbeitsjahre in der Mentlvilla:
Tätigkeitsbereich:

  • Schildern Sie uns bitte einen "typischen" Tag in der Mentlvilla.
  • Mit welchen Spannungsfeldern werden Sie in Ihrer Tätigkeit konfrontiert?
  • im Haus --> mit Klientel und mit Mitarbeitern
  • Anrainer
  • Politik

  • Welches Problem beschäftigt die Mentlvilla am meisten?
  • Wie wird die Mentlvilla finanziert?
  • Welche Unterstützung erhalten Sie von außen (Bevölkerung/Politik)?
  • Wie und mit welchen anderen Organisationen arbeiten Sie zusammen?

  • Welche Versprechungen wurden seitens der Politik gemacht, aber nicht eingehalten/umgesetzt?
  • Von welchen Politiker/innen bzw. Parteien erhalten Sie die meiste Unterstützung?
  • Von welchen Politiker/innen bzw. Parteinen erleben Sie die größte Ablehnung und warum?
  • Wo sehen Sie die größten Schwachpunkte der derzeitigen Drogenpolitik?
  • Welche Lösungsvorschläge haben Sie bezüglich der Probleme der Mentlvilla?
  • Was würden Sie sich von der Landespolitik wünschen?

--> Vorschläge für unser Interview mit best. Politikern!!!

Teamsitzung am 19. April 2007

Heute, Donnerstag der 19. April 2007, haben sich die 3 Mädels von NSGM getroffen. Wir haben einen Interviewleitfaden bzw. die Fragen für das Interview mit einem/r Sozialarbeiter/in der Mentlvilla bzw. deren Leiter, Herrn Gratzel, erstellt.

Wir haben außerdem besprochen, dass wir in der kommenden LV Statistik, am Donnerstag, den 26. April 07, mit Herrn Ertl die Fragestellung in einem Interview besprechen werden. Diese Besprechung soll der Vorbereitung der Interviews mit bestimmten Politikern dienen.

Donnerstag, 12. April 2007

vorstellung mentlvilla

ach ja, und dann hab ich da noch eine vorstellung der mentlvilla formuliert. bin für wünsche und beschwerden jederzeit zu haben....


Die Mentlvilla der Caritas Innsbruck wurde im Jahre 1992 gegründet und ist eine Notschlafstelle für drogenkranke/-abhängige und wohnungslose Menschen.
17 Schlafplätze werden angeboten, die Aufenthaltsdauer varriert je nach Bedarf von einigen Tage bis zu mehreren Monaten. Die Mitarbeiter/-innen leisten akzeptierende Drogenarbeit, d.h. dass die Hilfesuchenden nicht die Bereitschaft zur Drogenabstinenz oder zum Entzug mitbringen müssen. Wolfgang Gratzel und sein Team haben es sich zur Aufgabe gemacht, den BewohnerInnen einen geschützten Lebensraum, Schutz vor der Dealerszene aber auch vor gesellschaftlicher Diskriminierung zu bieten.

Zusätzlich haben sie ihr Aufgabengebiet auf folgende Bereiche ausgedehnt:

· Beratung und Betreuung der Bewohner/-innen und deren Angehörigen und Freund/-innen
· Informations- und Bewusstseinsarbeit
· Vermittlung in betreute Aussenstellen der MV
· Hilfe bei Wohnungssuche bzw. Vermittlung in betreute Aussenstellen-Wohnungen
· Öffentlichkeitsarbeit

Zu ihrem Klientel zählen abhängige Personen, Substitutionspatient/-innen, langjährige Drogengebraucher/-innen (Opiat- und Kokainabhängige, Substituierte, Polytoxikomane) sowie Konsument/-innen harter Drogen, die akut obdachlos sind.
Doch als eine niederschwellige Einrichtung ist die Aufnahmen von Klienten/-innen nur an ein Minimum von Bedingungen geknüpft.

Folgende Leistungen können Bewohner/-innen in Anspruch nehmen:
· Wohn-, Koch- und Hygienemöglichkeit
· Spritzentausch
· Safer-use-Beratung
· Freizeitgestaltung
· Nachbetreuung

Betreuungsziel ist eine Hilfestellung zur Schadensminimierung (Gesundheitsarbeit) und Konfliktbewältigung, sowie die Schaffung von neuen Handlungsspielräumen.
Ziel ist auch eine langfristige Wohnmöglichkeit, d.h. eine Finalwohnung, für die BewohnerInnen zu finden und somit die endgültige Ablösung von der Mentlvilla zu ermöglichen. Deshalb hat die Mentlvilla auch mehrere Außenstellen eingerichtet, d.h. Wohnungen, die über die Caritas vermietet werden und in denen ehemalige Mentlvilla-BewohnerInnen in einer eigenständigen Wohnform ambulant weiter betreut werden können.

Auch wenn es nicht in allen Fällen gering, den Bewohner/-innen eine Finalwohnung zu vermitteln, so bleibt die Unabhängigkeit von der Droge ein Leitziel der Arbeit von Wolfgang Gratzel & Co.


so, jetzt is aber genug für heute!

JugendWeb Tirol

hier wie versprochen, die homepage, auf der viele infos zu finden sind.

http://www.jugendweb.at/drogen/


und außerdem noch die Drogenpolitik des Landes Tirol...

Die Tiroler Drogenpolitik orientiert sich am Prinzip Therapie statt Strafe. In den letzten 20 Jahren wurde ein Betreuungsnetz für Konsumenten illegaler sowie legaler Drogen errichtet. Der Bogen spannt sich von Beratungsstellen, Therapieeinrichtungen bis hin zu akzeptierenden Angeboten wie z. B. das Komfüdro und die Mentelvilla. Diese Angebote wurden im Tiroler Drogenkonzept 1993 festgeschrieben. Die Drogenambulanz der Psychiatrie der Klinik Innsbruck wurde 1987 eröffnet und betreut 670 Personen, welche im Subsitutionsprogramm integriert sind. Motiv für die Eröffnung der Drogenambulanz war die Tatsache, dass ein Großteil der Drogenabhängigen in Tirol HIV-positiv war und dadurch ein Handlungsbedarf bestand. Für therapiewillige Klienten wurde die Therapiestation KIT und seit 1997 die Kurzzeittherapiestation Haus am Seespitz errichtet. Hier haben die Klienten die Möglichkeit, in einem halbjährigen Therapieprozess die Ursachen ihrer Sucht zu kennen und ihre Probleme zu bewältigen.
Die Präventionsstelle des Landes Tirol erarbeitet im schulischen und außerschulischen Bereich Projekte welche zum Ziel haben, süchtiges Verhalten zu erkennen um geeignete Strategien zu entwickeln.
Das Suchtmittelgesetz in der Fassung von 1998 hat vorallem für jugendliche Cannabiskonsumenten die Verfahrenseinstellung erweitert. Bei Konsum von geringen Mengen kann die Anzeige ohne Auflagen zurückgelegt werden.
Österreich geht in der Drogenpolitik den Weg der Entkriminalisierung für Betroffene und hat das Prinzip Therapie statt Strafe im Suchtmittelgesetz 1998 verstärkt ausgebaut.

vlg johanna =)

Suchtkoordinationsstelle Tirol

Hier sind die Kontaktdaten der Suchtkoordinationsstelle Tirol - möglicher Interviewpartner:

Amt der Tiroler Landesregierung
Michael-Gaismair-Straße 1/Stöcklgebäude
6020 Innsbruck
Telefon: +43-512-508/7730, +43-676/885087730
Fax: +43-512-508/7735
E-mail: h.kern@tirol.gv.at
Kontaktperson(en): Harald Kern

Struktur und Ideen Vergleich Länder

Hallöchen, hier seht ihr die Struktur, die ich erarbeitet habe. Habe diese für Deutschland erstellt, kann aber fast vollständig für die anderen Länder übertragen werden.

Bei weiteren Ideen und Änderungen einfach wieder mitteilen.

LG
Sabine


DBDD Bericht 2006

Fakten:

  • Drogenkonsum (wie viel Süchtige? Statistiken im Vergleich zu anderen Jahren; Risikogruppe?)
  • Drogentote
  • Beratungsstellen (wie viele nehmen die Beratung in Anspruch)
  • Einrichtungen (wie viele nehmen die Einrichtung in Anspruch)
  • die meist verbreiteten Drogen à Trends

Drogenpolitik:


  • Gesetzliche Grundlagen (Betäubungsmittelgesetz, Sozialgesetze, Diskussion eines Präventionsgesetzes)
  • Ziele und Schwerpunkte
  • Zusammenarbeit und Koordination zw. den Akteuren
  • „Aktionsplan Drogen und Sucht“ 2003

Projekte und Einrichtungen:

  • Drogenkonsumräume („Fixpunkt“ à Drogenkonsummobil
  • Spritzenaustauschprogramme
  • Niedrig schwellige Hilfen