Folgende Gesetze liegen der Drogen- und Suchtpolitik Deutschlands zu Grunde:
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Das Betäubungsmittelgesetz trat am 1. August 1981 in kraft. In der heutigen Form liegt es seit 1. März 2007 vor. Das Bundesgesetz beinhaltet die wesentlichen Vorschriften zum Umgang mit den Betäubungssubstanzen. Deutschland berücksichtigt die drei Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen. Die unten angeführten Anlagen enthalten all jene Substanzen, die im Sinne des deutschen BtMG als Betäubungsmittel gelten:
Anlage I: Nicht-verkehrsfähige und nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel (z. B. MDMA, Heroin, Cannabis).
Anlage II: verkehrsfähige, nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel (z. B. Delta-9-tetrahydrocannabinol (THC), Dexamphetamin).
Anlage III: verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel (z. B. Amphetamin, Codein, Dihydrocodein, Kokain, Methadon, LAAM, Morphin und Opium).
Weiters ist anzumerken, dass Betäubungsmittel nur durch eine Verschreibung ausgehändigt werden dürfen. Dies regelt die Verschreibungsverordnung BtMVV.
Sozialgesetze
Die Sozialgesetze regeln die Rahmenbedingungen für die Kostenübernahme der Behandlung von Drogenabhängigkeit, des körperlichen Entzuges (Detoxifikation) und der substitutionsgestützten Behandlung.
Als Kostenträger für die Behandlung gelten die Rentenversicherungsträger, für die Detoxifikation und die substitionsgestützte Behandlung sind die gesetzlichen Krankenkassen zuständig.
Im Jahr 2005 wurden die Hilfeleistungen im Rahmen des Arbeitslosengesetzes und der Sozialhilfe zusammengelegt. Dadurch stieg die Bedeutung des Sozialgesetzes für Menschen mit Suchtproblemen rapide. Das zentrale Ziel der Gesetzesänderung ist, mehr Arbeitsplätze an Menschen zu vermitteln. Da die Drogenabhängigkeit als bedeutendes Hindernis für dieses Ziel gilt, wurde sie Gegenstand der Hilfe. Demnach kann bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Arbeitsgemeinschaften zwischen Kommunen und Agenturen für Arbeit um die Gewährung der Hilfe angesucht werden.
Diskussion eines Präventionsgesetzes
Im Jahr 2005 zog das Bundeskabinett die Einführung eines Präventionsgesetzes in Betracht. In diesem Konzept sollte „Sucht“ als eines von neuen zentralen Handlungsfeldern bearbeitet werden. Das Gesetz wurde jedoch nicht verabschiedet. Die Bundesgesundheitsministerin hat jedoch im Februar 2006 mitgeteilt, dass ein erneuter Anlauf für ein Präventionsgesetz im Jahr 2007 gestartet wird.